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RBI Group's ABC programme

Anti-Bribery & Corruption (ABC) Maßnahmen der RBI Gruppe

Antikorruptionsmassnahmen der RBI-Gruppe

In Einklang mit dem Code of Conduct der RBI-Gruppe besteht eine Null-Toleranz-Politik gegenüber illegalen oder unethischen Geschäftspraktiken, insbesondere gegenüber Bestechung und Korruption. Die RBI-Gruppe beteiligt sich an keinen Geschäften, bei denen das Vorliegen von Bestechungs- oder Korruptionspraktiken vermutet wird. Weiteres wirkt die RBI-Gruppe entschieden im Kampf gegen Bestechung und Korruption in ihrer Geschäftsumgebung und ihren Heimatmärkten mit.

Führungskräfte und das Management (der Vorstand) der RBI-Gruppe unterstreichen die Wichtigkeit der Antikorruptionsmaßnahmen und unterstützen die Umsetzung dieser, indem sie bei den entsprechenden Aktivitäten und Initiativen (zB. Trainings, Awareness-E-Mails) mitwirken.

Die Antikorruptionsmaßnahmen der RBI-Gruppe fußen auf klaren verschriftlichten Richtlinien und internen Vorgaben. Alle Richtlinien und Vorgaben müssen mit den jeweils gültigen lokalen gesetzlichen oder regulatorischen Vorschriften in Einklang stehen.

Alle MitarbeiterInnen, Führungskräfte sowie das Management der RBI-Gruppe werden wiederkehrend zu den geltenden Antikorruptionsmaßnahmen geschult und in diesem Zusammenhang über ihre jeweilige Rolle und Verantwortlichkeit innerhalb der Organisation informiert.

Ein wesentlicher Bestandteil der Antikorruptionsmaßnahmen der RBI-Gruppe sind wiederkehrende Analysen möglicher Bestechungs- oder Korruptionsrisiken in relevanten Geschäftsbereichen und -prozessen. Diese Risikoanalysen geschehen im Rahmen des internen Regelwerks zur Analyse von operationellen Risiken. Zusätzlich können „ad-hoc“ Risikoanalysen vorgenommen werden, insbesondere bei veränderten Prozessen, neuen Produkten oder nach Eintritt bestimmter Vorfälle.

Um Bestechungs- oder Korruptionsrisiken vorzugbeugen, zu entdecken oder abzuschwächen, werden innerhalb der RBI-Gruppe relevante interne Vorgänge laufend kontrolliert. Diese Kontrollen werden zum Teil von „First Line of Defense“ Funktionen (zB. Personal- oder Einkaufsabteilung etc.) sowie auch von „Second Line of Defense“ Funktionen (zB. Compliance etc.) durchgeführt und umfassen insbesondere:

  1. Einen Offenlegungs- und Analyseprozess von Interessenkonflikten (Geschenkannahme / -ausgabe, Nebentätigkeiten, Nahebeziehungen, wirtschaftliche Interessen etc.);
  2. Kontrolle des Rückerstattungsprozess für Ausgaben im Zusammenhang mit Einladungen oder Geschenken (Abgleich mit Compliance Offenlegungen);
  3. Screening von Kunden;
  4. Screening von Mitarbeitern;
  5. Screening von Geschäftspartnern / Lieferanten;
  6. Die Überprüfung von Sponsorings, Spenden oder die Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen an externe Organisationen und Personen.

Zusammenarbeit und Austausch innerhalb der RBI-Gruppe fördern das gegenseitige Lernen, und tragen zu einer fortlaufenden Weiterentwicklung der Antikorruptionsmaßnahmen bei.

Die lokale Compliance Funktion der jeweiligen RBI-Gruppen-Einheit berichtet direkt an das lokale Management und informiert wiederkehrend über Vorfälle, Lücken oder Entwicklungen im Zusammenhang mit den geltenden Antikorruptionsmaßnahmen. Die Group Compliance Funktion berichtet wiederkehrend an den Vorstand und Aufsichtsrat der RBI-Gruppe.

Eines der wichtigsten Ziele der RBI-Gruppe ist die Förderung einer Compliance-Kultur, die es ermöglicht, in einer sicheren und ethisch korrekten Organisation zu arbeiten. Dazu gehört auch, dass potenzielle Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder regulatorische Anforderungen gemeldet werden. Das Ansprechen von Missständen ist für die Sicherheit und Entwicklung der RBI-Gruppe unerlässlich. Das dies nicht immer leicht fällt, ist verständlich. Daher hat die RBI-Gruppe einen Hinweisgeberprozess errichtet, der verschiedene Möglichkeiten bietet, einen Verstoß zu melden, und das auch anonym.

In Einklang mit der Null-Toleranz-Politik der RBI-Gruppe gegenüber Bestechung und Korruption werden alle MitarbeiterInnen, Führungskräfte und das Management für ihre Handlungen oder möglichen Unterlassungen, die zu Verstößen gegen die Antikorruptionsmaßnahmen der RBI-Gruppe führen, zur Verantwortung gezogen. In solchen Fällen werden interne Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen – unabhängig von möglichen strafrechtlichen Sanktionen oder anderen rechtlichen Konsequenzen – angemessen angewandt und durchgesetzt.