
Christof Danz
Corporate Spokesman
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat heute entschieden, die erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung der Ansprüche der RBI in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia Trading Limited („Rasperia“) in Höhe von EUR 1,2 Milliarden im zweiten Quartal 2025 auszubuchen.
In ihrem Konzernabschluss 2024 hat die RBI die Schadenersatzforderung von Rasperia in Höhe von EUR 2,044 Milliarden, die ein russisches Gericht Rasperia zugesprochen hatte, mit den erwarteten Erlösen aus der Vollstreckung ihrer Ansprüche in die österreichischen Vermögenswerte der Rasperia verrechnet, was zu einer Rückstellung in Höhe von EUR 840 Millionen führte.
Die heutige Entscheidung berücksichtigt die Einbeziehung der RBI in den Antrag von Rasperia auf Erlassung einer Unterlassungsverfügung (Anti-Suit Injunction), die Chancen, diese abzuwenden, und die daraus resultierende Verzögerung bei der Einreichung der Klage der RBI gegen Rasperia in Österreich. Daher kam der Vorstand zu dem Schluss, dass die strengen Kriterien der International Financial Reporting Standards für die Bilanzierung der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung der Ansprüche gegen Rasperia nicht mehr erfüllt sind.
Trotz der geänderten Bilanzierung bleibt die rechtliche Beurteilung der Schadenersatzforderung der RBI unverändert. Der RBI-Vorstand ist weiterhin davon überzeugt, dass die Schadenersatzforderung gegen Rasperia in Österreich und deren Vollstreckung in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia auf einer starken rechtlichen Grundlage stehen.
Die Ausbuchung der erwarteten Erlöse wird keine Auswirkungen auf das Halbjahresergebnis 2025 und die Kapitalquote des angepassten RBI-Konzerns ohne Russland haben.
Corporate Spokesman