Nachhaltigkeit & ESG Nachhaltigkeits-berichte & -richtlinien
Die Dokumentation unserer Erfolge und die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen sind wichtige Instrumente in der Kommunikation mit unseren Stakeholder:innen.
Nachhaltigkeitserklärungen
Nachhaltigkeitserklärung 2024
Die Veröffentlichung unserer jährlichen Nachhaltigkeitsberichte haben wir stets als wichtiges Transparenz- und Informationstool im Dialog mit unseren Stakeholder:innen gesehen. Mit der Veröffentlichung des Corporate Sustainability Reporting Directive ist die nicht-finanzielle Berichterstattung inzwischen Bestandteil des Geschäftsberichts.
Eine Übersicht der relevanten Meldebögen, welche im Einklang mit Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung und den ergänzenden Delegierten Verordnungen für das Geschäftsjahr 2024 zu berichten sind, finden Sie hier:
Die wichtigsten Kennzahlen und die dazugehörigen Ziele aus der aktuellen Nachhaltigkeitserklärung sind hier zusammengefasst:
Frühere Nachhaltigkeitsberichte
Hier finden Sie unsere veröffentlichten Berichte aus vergangenen Jahren als einzelne Dokumente.
Unser Nachhaltigkeitsbericht 2023:
Übersicht der relevanten Meldebögen, welche im Einklang mit Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung und den ergänzenden Delegierten Verordnungen für das Geschäftsjahr 2023 zu berichten sind:
Unser Nachhaltigkeitsbericht 2022:
Unser Nachhaltigkeitsbericht 2021:
Unser Nachhaltigkeitsbericht 2020:
Unser Nachhaltigkeitsbericht 2019:
Unser Nachhaltigkeitsbericht 2018:
Nachhaltigkeitsbericht 2017:
Seit 2010 konzentrieren wir uns auf Nachhaltigkeit und berichten über unsere Aktivitäten:
UK Modern Slavery Statement 2024
Hier finden Sie unsere Stellungnahme zu sensiblen Themen, die uns wichtig sind.
Unsere Stellungnahme zur modernen Sklaverei:
Nachhaltigkeitsrichtlinien
Themen, die uns wichtig sind
Wir haben einen Verhaltenskodex für die RBI-Gruppe sowie einen Verhaltenskodex für unsere Lieferanten. Zudem gibt es eine Richtlinie zur Vergütung.
Da Banken häufig mit sensiblen Themen umgehen, sind auch Richtlinien zu folgenden Bereichen vorhanden:
ESG-Risikomanagement der RBI
Regulatorische Offenlegung
RBI verwaltet aktiv ESG-Risiken in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Entsprechend den endgültigen Richtlinien der EBA erfüllt RBI die Offenlegungsanforderungen gemäß Säule 3, einschließlich spezifischer ESG-relevanter Offenlegungen. Der aktuelle Bericht gemäß Säule 3 (Artikel 449a CRR) ist im Jahresbericht über die regulatorische Offenlegung 2024 (Seite 40) enthalten und verweist auf detaillierte qualitative und quantitative ESG-Daten im RBI Säule 3 Bericht Excel (Tabellen 1-3 und Meldebögen 1-10).
Kontaktieren Sie uns zu unseren Nachhaltigkeitsberichten & -richtlinien
Senden Sie uns Ihre Fragen und Vorschläge an sustainabilitymanagement@rbinternational.com.
Regulatorische Informationen
Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR), die für die RBI als Finanzberater gelten.
Gültig ab: 18.03.2025
Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung (Art. 3 (2) SFDR)
Gemäß Artikel 2 Nr. 22 SFDR wird ein Nachhaltigkeitsrisiko als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführung definiert, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte. Die RBI bietet zum gegenwärtigen Zeitpunkt Anlageberatung ausschließlich für derivative Produkte an, die zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Kreditrisiken verwendet werden und weiters nur für Kunden, die gemäß den MiFID II-Vorschriften als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien eingestuft sind. Die RBI nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Anlageberatung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Nachhaltigkeitsrisiken werden daher nur unter dem Aspekt einbezogen, dass die RBI als Gegenpartei ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Eine weitere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung ist daher aufgrund der angebotenen Finanzinstrumente (OTC-Derivate) derzeit nicht möglich.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Art. 4 (5) lit. b SFDR)
Die RBI bietet zum gegenwärtigen Zeitpunkt Anlageberatung ausschließlich für derivative Produkte an, die zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Kreditrisiken verwendet werden und weiters nur für Kunden, die gemäß den MiFID II-Vorschriften als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien eingestuft sind. Aufgrund der Produktmerkmale und des allgemeinen Charakters dieser Finanzinstrumente hat die RBI keinen Zugang zu den potenziellen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder zu etwaigen Nachhaltigkeitsrisiken für die Wertentwicklung dieser Produkte. Die RBI nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Anlageberatung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Aus diesem Grund ist es in der Anlageberatung für OTC-Derivate derzeit nicht möglich, die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) von Investitionsscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen.Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden daher nur unter dem Aspekt einbezogen, dass die RBI als Gegenpartei in diesen Geschäften ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Die Nachhaltigkeitsstrategie der RBI finden Sie hier.
Die RBI beobachtet die rechtliche Entwicklung und die Entwicklung des Marktes und wird, falls erforderlich, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung für derivative Produkte neu bewerten..
Transparenz der Vergütungspolitiken im Hinblick auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 (1) SFDR):
Die RBI stellt sicher, dass ihre Vergütungspolitik Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt. Somit fördert die Vergütungspolitik, dass die gegebenen Anlageberatungen ein solides und effektives Risikomanagement in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken fördern, während die Vergütungsstruktur an die risikoangepasste Leistung gekoppelt ist und keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken unterstützt. Dies wird insbesondere durch die Einbeziehung geeigneter Nachhaltigkeitsmaßnahmen bei der Festlegung von Zielen im Performance-Management-Prozess der in den betroffenen Bereichen tätigen Funktionen erreicht.