Rupert Reif
Head of Group Communications & Corporate Spokesman
Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) hat die interne Überprüfung der von einem Leerverkäufer erhobenen Vorwürfe (17. September 2026) abgeschlossen und kommt zu dem Schluss, dass die RBI zu jeder Zeit im Einklang mit ihrem Compliance-Rahmenwerk und ihren Sanktionsrichtlinien gehandelt hat.
Die interne Überprüfung umfasste fast 200 konkrete Punkte, die im Bericht des Leerverkäufers genannt wurden (Unternehmen, Vertrags- und Transaktionsnummern, Güter mit doppeltem Verwendungszweck). Diese wurden mit forensischer Genauigkeit anhand der Zahlungs- und Transaktionshistorie der RBI abgeglichen.
Die interne Überprüfung bestätigt sowohl die Robustheit der Compliance-Systeme als auch die Wirksamkeit der Kontrollfunktionen in der Konzernzentrale. Die RBI gehört zu den ersten europäischen Banken, die zentralisierte Compliance-Systeme in allen Einheiten des Konzerns eingeführt haben, und hat im Laufe der Jahre kontinuierlich in diese Systeme investiert.
Die Ergebnisse der internen Überprüfung haben diesen Ansatz bestätigt.Die Sanktionsrichtlinien der RBI basieren auf den Sanktionsvorschriften der EU, der USA und des Vereinigten Königreichs und beinhalten zusätzliche Beschränkungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Head of Group Communications & Corporate Spokesman
Corporate Spokesman