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RBI and AO Raiffeisenbank (Russia) to file a claim against Rasperia in Austria

Ein russisches Gericht hat eine Unterlassungsverfügung (Anti-Suit Injunction) erlassen, die es der STRABAG SE, den österreichischen Kernaktionären der STRABAG SE, der Raiffeisen Bank International AG (RBI) und ihrer russischen Tochter AO Raiffeisenbank untersagt, in Verbindung mit gewissen die Rasperia betreffenden Gerichtsverfahren rechtliche Schritte bei Gerichten oder Schiedsgerichten außerhalb Russlands gegen Rasperia Trading Limited (Rasperia) einzuleiten. Gemäß dieser Unterlassungsverfügung dürfen die RBI und die AO Raiffeisenbank jedoch in Österreich eine Schadenersatzklage gegen Rasperia in Höhe von bis zu EUR 2,85 Milliarden einreichen, ohne eine gerichtliche Strafe auszulösen.

  • By Communications

Angesichts dieses Urteils hat sich das Risiko für die RBI bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Rasperia erheblich verringert. Folglich beabsichtigt die RBI, in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht, in Österreich Klage gegen Rasperia in Höhe von ca. EUR 3,15 Milliarden einzureichen, um Schadenersatz zu erlangen und in die Vermögenswerte von Rasperia in Österreich zu vollstrecken, letzteres nach Freigabe der eingefrorenen österreichischen Vermögenswerte von Rasperia. Diese Vermögenswerte, die aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren sind, bestehen aus 28,5 Millionen STRABAG SE-Aktien sowie Dividenden für die Geschäftsjahre ab 2021 und einer Barausschüttung aus der Kapitalherabsetzung der STRABAG SE im März 2024. Die AO Raiffeisenbank wird im österreichischen Verfahren Zweitklägerin sein.

Der Vorstand der RBI sieht ein positives Ergebnis des österreichischen Verfahrens als sehr wahrscheinlich an. Die Erlöse aus der Vollstreckung in die oben genannten Vermögenswerte werden voraussichtlich innerhalb von 6 bis 12 Monaten eingehen. Die Rechtsstreitigkeiten und damit einhergehende Maßnahmen können im Jahr 2026 zu Kosten und Aufwendungen in Höhe von bis zu rund EUR 150 Millionen für den RBI-Konzern ohne Russland führen.