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Informationen über die Konformität von Dienstleistungen gemäß § 14 Abs. 2 BaFG

Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über digitale Kanäle (z.B. Internet-Banking, Webseite, Selbstbedienungs-Geräte). Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind.

Anforderungen an die Barrierefreiheit:

Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. Wir richten uns nach den WCAG 2.2 Vorgaben mit der Konformitätsstufe AA. 

1. Über das Unternehmen

Firma und Anschrift
Raiffeisen Bank International AG (im Folgenden „Raiffeisenbank“)
FN 122119m beim Handelsgericht Wien
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien

Tel.: +43-1-71707-0
E-Mail: barrierefreiheit@rbinternational.com
Homepage: www.rbinternational.com

2. Über die Dienstleistung

Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung

Die Raiffeisenbank erbringt Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen des Bankgeschäfts. Dazu zählen insbesondere:

Interoperability of Digital Content with Hardware and Software
Raiffeisenbank provides services in all areas of banking. These include in particular:

Versicherungen werden durch die Raiffeisenbank nicht ausgegeben. Die Raiffeisenbank tritt diesbezüglich als Vermittler auf.

Die digitalen Inhalte stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. 

Gesamtpreis

Für die genannten Bankdienstleistungen fallen unterschiedliche Entgelte an. Die Entgelte vereinbart die Raiffeisenbank mit dem Kunden im Vertrag / Preisblatt.

Weitere Steuern oder Kosten

Die an die Raiffeisenbank zu zahlenden Entgelte decken nicht die Entgelte, die der Kunde an Dritte zu zahlen hat (zB. Entgeltansprüche von Mobilfunkbetreibern).

Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen

Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sind je Bankdienstleistung unterschiedlich. Sie werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.

Gewährleistungsrecht

Bei der Erbringung einer mangelhaften Leistung durch die Raiffeisenbank hat der Kunde das Recht, Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen geltend zu machen.

Laufzeit und Kündigung des Vertrages

Die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten sind je Bankdienstleistung unterschiedlich. Sie werden im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden vereinbart.

Rücktrittsrechte bei Fernabsatzverträgen

Über allfällige Rücktrittsrechte werden Sie rechtzeitig vor dem jeweiligen Vertragsabschluss informiert. 

Kundendienst

Die Mitarbeiter der Raiffeisenbank sind stets bemüht, Kunden bei sämtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.

Weiters hat die Raiffeisenbank eine SperrHotline für Kreditkarten eingerichtet, deren Telefonnummer das Kreditinstitut dem Kunden bekannt gegeben hat und die auf der Internet-Seite www.r-card-service.at/abrufbar ist. 

3. Barrierefreiheitsanforderungen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen in einem barrierefreien Format

Eine barrierefreie Beschreibung der Dienstleistungen der Raiffeisenbank finden Sie in den Informationsblättern, welche zu folgenden Dienstleistungen vorliegen:

- Zahlungsverkehr

- Kreditgeschäft

- Kreditkarten

- Versicherungen

- Finanzanalyse

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen:

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich sind, werden dem Kunden bei Abschluss des Vertrages zur Verfügung gestellt. Die Raiffeisenbank achtet darauf, sämtliche im Barrierefreiheitsgesetz definierten Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Im Detail bedeutet das:

3.A. Allgemeine Barrierefreiheitsanforderungen für alle Dienstleistungen

3.A.1. Gewährleistung der Barrierefreiheit der zur Erbringung der Dienstleistung verwendeten Produkte

  • Sollte die Raiffeisenbank im Rahmen der Dienstleistungserbringung Produkte verwenden, werden barrierefreie Produkte eingesetzt

3.A.2. Die Bereitstellung von Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung, (gegebenenfalls) die Bereitstellung von Informationen über deren Verbindung zu diesen Produkten sowie über deren Barrierefreiheitsmerkmale und deren Interoperabilität mit Hilfsmitteln erfolgt folgendermaßen:

  • Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt
    Elektronische Informationen darüber, wie die Dienstleistung funktioniert (oben angeführte Informationsblätter), können visuell auf der Webseite eingesehen bzw. über einen Computer mit Screenreader („Bildschirmvorleser“) vorgelesen werden. Informationen werden dem Kunden bei Bedarf auch elektronisch (zur Nutzung eines Screenreaders) zugesandt.
  • sie werden in verständlicher Weise dargestellt
    - Die Raiffeisenbank stellt die Informationen in einfacher Sprache sowie in einer klaren Inhaltsstruktur dar. Fachbegriffe, Abkürzungen und ungewöhnliche Ausdrücke werden erklärt.  
  • sie werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können
    - Informationen werden mit vergrößerter Schriftgröße und ausreichendem Kontrast dargestellt. Sie sind hinsichtlich der Größe anpassbar.
  • der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können
    - Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt. Dieser kann gelesen oder über assistive Systeme wahrgenommen werden.
    - Damit ist er beispielsweise visuell am Computerbildschirm einsehbar und über Screenreader vorlesbar.
  • sie werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt
    - Der Informationstext hat eine leicht lesbare Schriftgröße und Schriftform mit ausreichend Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Abständen. Er hat ausreichend Kontrast und ist hinsichtlich der Größe anpassbar. 
  • es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht- Text-Inhalten enthalten sind, und
    - Für Bilder und Grafiken existieren aussagekräftige und gleichwertige Textalternativen.
    -Schaubilder (Informative Grafiken) sind durch eine Textbeschreibung, in der die wichtigsten Elemente genannt oder zentrale Vorgänge beschrieben werden, ergänzt. 
  • die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
    - Die für die Dienstleistung erforderlichen elektronischen Informationen werden barrierefrei bereitgestellt. Wir richten uns dabei nach den technischen Vorgaben des europäischen Standards EN 301 549, bzw. nach der Richtlinie für barrierefreie Web-Inhalte WCAG 2.2., Konformitätsstufe AA.

Nicht barrierefreie Dienstleistung:

Trotz Bemühungen kann die Dienstleistung Finanzanalyse samt der relevanten Website www.raiffeisenresearch.com noch nicht barrierefrei angeboten werden. Die Raiffeisenbank arbeitet laufend daran, dass diese Dienstleistung und diese Website barrierefrei werden.

3.A.3. Websites einschließlich der zugehörigen Online-Anwendungen und auf Mobilgeräten angebotenen Dienstleistungen, einschließlich mobiler Apps, müssen auf kohärente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.

Die Raiffeisenbank richtet sich bei der technischen Umsetzung nach dem europäischen Standard EN 301 549 bzw. nach der Richtlinie für barrierefreie Web-Inhalte WCAG 2.2., Konformitätsstufe AA. Die Grundfunktionalitäten der Websites/ mobilen Anwendungen sind uneingeschränkt zugänglich.

Teile der erweiterten/optionalen Funktionalität, die für die Benutzung der Website/Anwendungen wenig relevant sind, sind für einige wenige BenutzerInnen nicht zugänglich.

Im Detail hat die Raiffeisenbank zur Gewährleistung der Barrierefreiheit in Bezug auf Websites und Online-Anwendungen folgende Maßnahmen getroffen:

  • Die Raiffeisenbank gestaltet Websites und Online-Anwendungen derart, dass diese assistive Technologien unterstützen. Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen haben so die Möglichkeit, Inhalte auf den Anwendungen wahrzunehmen und mit ihnen zu interagieren.
  • Wir stellen für Nicht-Text-Inhalte eine Textalternative bereit, verwenden Farbe nie als einziges visuelles Mittel um Informationen zu transportieren und setzen immer ausreichend Kontrast ein. Dadurch unterstützen wir die Wahrnehmbarkeit der Online-Anwendungen.
  • Zur Optimierung der Bedienbarkeit achten wir darauf, dass alle Funktionalitäten per Tastatur bedienbar sind. Dabei ist die Fokussierung sichtbar und in einer logischen und bedienbaren Reihenfolge anwählbar. Wir achten darauf dass keine Tastaturfallen auftreten. Darüber hinaus achten wir darauf dass Nutzer genügend Zeit zum Wahrnehmen und bedienen der Online-Anwendungen haben.
  • Wir gestalten die Online-Anwendungen verständlich.  Dazu setzen wir möglichst konsistente Navigationsmöglichkeiten ein und lösen keine Änderungen des Kontextes bei Eingaben der Nutzer aus. Dadurch werden die Anwendungen vorhersehbarer und verständlicher. Auch helfen wir Nutzern durch unterschiedliche Maßnahmen dabei Fehler bei Interaktionen zu vermeiden und zu korrigieren.
  • Wir achten auch auf die Robustheit von Websites und Online-Anwendungen.
  • Wir können nicht gewährleisten, dass Inhalte von Dritten auf unserer Website, die von uns weder finanziert oder entwickelt werden noch unserer Kontrolle unterliegen, vollständig barrierefrei sind.

3.A.4. Wenn Unterstützungsdienste (Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Einweisungsdienste) verfügbar sind, müssen Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mit barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitgestellt werden.

Der telefonische Notfallservice der Raiffeisenbank hilft gerne bei Fragen im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Dienstleistungen und Einsatzmöglichkeiten von unterstützenden Technologien weiter. Diese Informationen werden auch barrierefrei bereitgestellt.
 

3.B. Zusätzliche Barrierefreiheitsanforderungen bei Bankdienstleistungen für Verbraucher und Verbraucherinnen:

3.B.1 Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen, Sicherheit und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
- Die Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen und Zahlungsdienste werden – soweit angeboten – barrierefrei bereitgestellt. Sie unterstützen etwa eine Vorlesefunktion, können mit der Tatstatur bedient werden und es besteht ausreichend Zeit zum Lesen. Inhalte werden stets in vorhersehbarer Weise dargestellt und funktionieren in vorhersehbarer Weise.

3.B.2 Gewährleistung, dass die Informationen verständlich sind und ihr Schwierigkeitsgrad nicht über dem Sprachniveau B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats liegt.
- Bei den Informationen über die Funktionsweise der Dienstleistung, erreichbar unter dem Link Informationsblätter , wurde seitens der Raiffeisenbank darauf geachtet, dass diese auf Sprachniveau B2 sind. Auch bei anderen Vertragsdokumenten und weiteren gesetzlichen Informationsblättern wird soweit möglich auf eine verständliche Sprache geachtet.

3.C. Zusätzliche Barrierefreiheitsanforderungen bei Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce):

Die Barrierefreiheitsmerkmale der angebotenen Dienstleistungen und Produkte findet der Kunde in Punkt 3. A. 3. dieser Konformitätserklärung. Darüber hinaus gilt Folgendes:

3.C.1 Bereitstellung der Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden.
- Bereitstellung der Informationen zur Barrierefreiheit der zum Verkauf stehenden Produkte und Dienstleistungen, wenn diese Informationen vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur zur Verfügung gestellt werden.

3.C.2 Gewährleistung der Barrierefreiheit der Identifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen, wenn diese nicht in Form eines Produkts, sondern im Rahmen einer Dienstleistung bereitgestellt werden, durch deren wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Gestaltung.
- Nähere Informationen finden Sie unter 3. A. 3.

3.C.3 Bereitstellung von Identifizierungsmethoden, elektronischen Signaturen und Zahlungsdiensten, die wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
- Nähere Informationen finden Sie unter 3. B. 1.

Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben

Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Dienstleistungen sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein. 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer digitalen Lösungen behindern oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheits-Anforderungen, so bitten wir Sie, uns diese an die unter Punkt 1. angegebene E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. 

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung 
Wir haben diese Erklärung zuletzt am 24.06.2025. aktualisiert.