Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
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Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen
Elektronische Zahlungen für alle
- Jede/r Verbraucher/in mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union hat das Recht, zumindest ein Basiskonto zu eröffnen, für das keine oder keine unangemessenen Gebühren verlangt werden dürfen (d.h. ein Konto mit Debitkarte, das Barabhebungen und die sichere Verwahrung von Geldern ermöglicht und über das Zahlungen in Auftrag gegeben und empfangen werden können).
€-Zahlungen – gleiche Kosten wie bei Inlandszahlungen
- Mit einem einzigen Euro-Konto können Sie in ganz Europa (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) bezahlen.
- Grenzüberschreitende Zahlungen in Euro kosten genauso viel wie inländische Zahlungen in Euro...
- ...und ab dem 15. Dezember 2019 kosten grenzüberschreitende Zahlungen in Euro genauso viel wie inländische Zahlungen in der Landeswährung.
- Euro-Abhebungen an Geldautomaten, die nicht dem Netzwerk Ihrer Bank angehören, sollten in einem anderen Mitgliedstaat nur so viel kosten wie im Inland.
Mehr Sicherheit, besserer Schutz
- Ab September 2019 werden Ihre elektronischen Zahlungen dank starker Kundenauthentifizierung sicherer. Die Kombination mehrerer Faktoren zur Authentifizierung macht es möglich, z.B. PIN und Fingerabdruck. Kontaktieren Sie Ihren Zahlungsdienstleister für mehr Informationen.
- Ihre Haftung für eine nicht autorisierte Zahlung – zum Beispiel, wenn Ihre Kreditkarte gestohlen wurde – ist auf 50 € begrenzt (außer bei grober Fahrlässigkeit). Sie haften weder für nicht autorisierte Zahlungen, die erfolgen, nachdem Sie Ihre Bank informiert haben, noch für Online-Zahlungen, wenn Ihr Zahlungsdienstleister oder Ihre Bank keine starke Kundenauthentifizierung anbieten.
- Wenn der endgültige Betrag einer Kartenzahlung noch nicht feststeht (z.B. bei Mietwagen oder Hotelrechnungen), kann ein Händler nur mit Ihrem Einverständnis einen bestimmten Betrag auf Ihrer Karte blockieren.
- Bei Lastschriften haben Sie 8 Wochen Zeit, zu Unrecht eingezogene Beträge zurückzufordern. Diese müssen Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen gutgeschrieben werden.
Faire Preise
- Sie haben das Recht zu erfahren, ob Ihre Zahlungen etwas kosten, und wenn ja, wie viel diese kosten.
- Händler können nicht mehr als den ausgewiesenen Preis verlangen, wenn Sie in Geschäften oder im Internet mit Debit- oder Kreditkarte zahlen. Unter Umständen (z.B. für bestimmte Karten) kann ein Aufschlag verlangt werden – er muss aber den tatsächlichen Kosten entsprechen, die dem Händler durch diese Zahlungsmethode entstehen.
- Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie zum Beispiel für eine Flugbuchung oder Hotelreservierung zu viel gezahlt haben, klicken Sie auf den untenstehenden Link und erfahren Sie mehr über Ihre Rechte.
Neue Leistungen
- Dank moderner Technologie können Sie jetzt neue, innovative Finanzdienste nutzen, die von zugelassenen Banken und anderen beaufsichtigten Zahlungsdienstleistern angeboten werden, die nicht Ihre Bank sind. So können Sie zum Beispiel Ihre persönlichen Finanzen im Auge behalten oder ohne Debit- oder Kreditkarte im Internet einkaufen. Genau wie Banken müssen diese neuen Zahlungsdienstleister zugelassen sein und beaufsichtigt werden und Ihre Daten sicher verwalten.
EU-Regeln stellen sicher, dass Sie reibungslos elektronisch zahlen können. Sollte es ein Problem geben, muss Ihre Bank oder Ihr sonstiger Zahlungsdienstleister innerhalb von 15 Arbeitstagen auf Beschwerden reagieren. Sind Sie mit der Antwort unzufrieden, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde wenden.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://europa.eu/!FH93uC
Ihre Rechte auf einen Blick
Mit den EU-Regeln werden elektronische Zahlungen günstiger, einfacher und sicherer:
- Europaweite Zahlungen (EU, Island, Norwegen und Liechtenstein) sind genauso einfach und sicher wie Zahlungen in Ihrem eigenen Land.
- Bei Zahlungen mit einer in der EU ausgegebenen Karte können Händler keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen.
- Die Regeln gelten für elektronische Zahlungen jeder Art (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen...).
- Jeder mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, hat das Recht auf ein Bankkonto, das elektronische Zahlungen ermöglicht („Zahlungskonto“).
Möchten Sie mehr wissen?
Festgelegt sind diese Rechte in der überarbeiteten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), der Zahlungskontenrichtlinie und anderen EU-Regeln, deren Ziel es ist, Ihre Zahlungen sicherer und bequemer zu machen.
Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte: https://europa.eu/!TG93QJ