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Aktionärsstruktur

Die Raiffeisenlandesbanken halten 61,17 Prozent der RBI-Aktien, 38,83 Prozent befinden sich im Streubesitz.

Allgemeine Information über die Aktionäre

Eigentümerstruktur der RBI

Mit einer breiten geografischen Streuung sowie unterschiedlichen Anlagezielen weisen die Aktionäre eine ausgewogene Struktur auf. Institutionelle Anleger kommen vor allem aus Nordamerika, Europa sowie zunehmend aus Asien und Australien.

Darunter befinden sich auch Staatsfonds und supranationale Organisationen, die aufgrund ihrer bevorzugt langfristigen Investitionsstrategien Stabilität versprechen. Ebenso befindet sich eine große Anzahl von österreichischen Kleinanlegern unter den Investoren.

Raiffeisenlandesbanken

 (Durchgerechnete) Anteile an RBI in %
Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien25,00%
Raiffeisen Landesbank Steiermark9.95%
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich9.51%
Raiffeisen-Landesbank Tirol3.67%
Raiffeisenverband Salzburg3.64%
Raiffeisenlandesbank Kärnten 3.53%
Raiffeisenlandesbank Burgenland2.95%
Raiffeisenlandesbank Vorarlberg2.92%
Anteile Landesbanken Gesamt61,17%

Syndikatsvereinbarung in Bezug auf RBI

Die Raiffeisenlandesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisenlandesbanken sind aufgrund einer Syndikatsvereinbarung in Bezug auf RBI gemeinsam vorgehende Rechtsträger iSd § 1 Z 6 ÜbG. 

In der Syndikatsvereinbarung sind unter anderem eine Stimmbindung für alle Angelegenheiten, die einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der RBI unterliegen, Nominierungsrechte in den Aufsichtsrat der RBI und Vorkaufsrechte zwischen den Syndikatspartnern vereinbart.

Ferner ist vereinbart, dass für einen Zeitraum von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB mit der RBI Verkäufe von durch die Raiffeisenlandesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) vertraglich beschränkt sind, wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisenlandesbanken (unmittelbar und/oder mittelbar) an der RBI 50% des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde (danach verringert sich die Anteilsschwelle auf 40% des Grundkapitals an RBI).

Veröffentlichungen

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018 bekannt, dass sie am 31. Jänner 2024 eine Meldung gemäß §§ 130 ff BörseG iZm der Änderung der RBI Aktionärsstruktur durch die Raiffeisen Landesbanken erhalten hat. 

Veröffentlichung gem. § 135 (2) BörseG 2018. Mitteilung gemäß § 130 ff BörseG 2018 vom 31. Jänner 2024 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018 bekannt, dass sie am 20.08.2019 eine Meldung gemäß §§ 130 ff BörseG iZm der Vereinfachung der RBI Aktionärsstruktur durch die Raiffeisen Landesbanken erhalten hat.

Mitteilung gemäß § 130 ff BörseG 2018 vom 20.08.2019 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018 bekannt, dass sie am 07.09.2018 eine Meldung gemäß §§ 130 ff BörseG iZm der Vereinfachung der RBI Aktionärsstruktur durch die Raiffeisen Landesbanken erhalten hat.

Mitteilung gemäß § 130 ff BörseG 2018 vom 07.09.2018 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018 bekannt, dass sie am 31.08.2018 eine Meldung gemäß §§ 130 ff BörseG iZm der Vereinfachung der RBI Aktionärsstruktur durch die Raiffeisen Landesbanken erhalten hat.

Mitteilung gemäß § 130 ff BörseG 2018 vom 31.08.2018 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018 bekannt, dass sie am 24.08.2018 eine Meldung gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 iZm der Vereinfachung der RBI Aktionärsstruktur durch die Raiffeisen Landesbanken erhalten hat.

Mitteilung gemäß § 130 ff BörseG 2018 vom 24.08.2018 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018 bekannt, dass sie am 24.08.2018 eine Meldung gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 iZm der Vereinfachung der RBI Aktionärsstruktur durch die Raiffeisen Landesbanken erhalten hat.

Mitteilung gemäß § 130 ff BörseG 2018 vom 27.07.2018 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 135 Abs 2 BörseG 2018 bekannt, dass sie am 23.07.2018 eine Meldung gemäß §§ 130 ff BörseG 2018 iZm der Vereinfachung der RBI Aktionärsstruktur durch die Raiffeisen Landesbanken erhalten hat.

Mitteilung gemäß § 130 ff BörseG 2018 vom 23.07.2018 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrecht und des Grundkapitals

Die Raiffeisen Bank International AG („RBI“) gibt gemäß § 93 Abs 2 BörseG bekannt, dass sie am 17.03.2017 und am 20.03.2017 Meldungen gemäß §§ 91 ff BörseG iZm der Verschmelzung mit Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft („RZB“) erhalten hat.

Mitteilung gemäß § 91 ff BörseG vom 17.03.2017 und gemäß § 91 ff BörseG vom 20.03.2017 durch die im Anhang angeführten Gesellschaften

Mit Datum 07.10.2016 wurde die Raiffeisen Bank International AG (RBI) durch die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (RZB) darüber informiert, dass mit Wirksamkeit 05.10.2016 die Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH zur Aufnahme in die RZB verschmolzen wurde. Mit Wirksamkeit der Verschmelzung entfällt die Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der RBI an Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH, die damit die gemäß § 91 Abs 1 BörseG relevanten Schwellenwerte von 50, 45, 40, 35, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 4% unterschritten hat.

Mitteilung vom 07.10.2016 durch Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft gemäß § 91 BörseG

Mit Datum 04.10.2016 wurde die Raiffeisen Bank International AG (RBI) darüber informiert, dass mit Wirksamkeit 30.09.2016 die R-Landesbanken-Beteiligung GmbH zur Aufnahme in die Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH verschmolzen wurde. Mit Wirksamkeit der Verschmelzung entfällt die Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der RBI an R-Landesbanken-Beteiligung GmbH, die damit die gemäß § 91 Abs 1 BörseG relevanten Schwellenwerte von 50, 45, 40, 35, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 4% unterschritten hat. 

Mitteilung vom 04.10.2016 durch die Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH gemäß § 91 BörseG

Mit Datum vom 18.07.2016 wurde die RBI darüber informiert, dass mit Verschmelzungsverträgen vom 14.07.2016 die R-Landesbanken-Beteiligung GmbH in die Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH und diese mit der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) verschmolzen wird.
Im Zusammenhang mit diesen Verschmelzungen wurde die RBI weiters informiert, dass die der RZB zuzurechnenden Stimmrechte an der RBI jeweils auch den einzelnen Raiffeisen-Landesbanken und deren Holdinggesellschaften als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern zugerechnet werden. Durch diese Zurechnungen werden von jeder Raiffeisen-Landesbank und deren Holdinggesellschaften jeweils die gemäß § 91 (1) BörseG relevanten Schwellenwerte von 4, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40, 45 und 50% überschritten.

Mitteilung vom 18.07.2016 durch die mittelbaren Aktionäre der RBI gemäß § 91 und § 92 Z 4 und Z 7 BörseG