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Globe and hook

Häufig gestellte Fragen

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Einberufung bzw. den technischen Anforderungen ("Teilnahmeinformation").

Bitte finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen bezüglich der außerordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021

Nein, die außerordentliche Hauptversammlung findet ohne physische Anwesenheit von Aktionär*innen statt. Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung ein HV-Portal zur Verfügung. Näheres entnehmen Sie bitte der Einberufung bzw. den technischen Anforderungen ("Teilnahmeinformation") direkt von unserer Internetseite.

Für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung wird ein HV-Portal zur Verfügung gestellt, über welches Sie durch elektronische Zuschaltung mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen können.

Ja, auch für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär*innenrechte müssen Sie sich fristgerecht anmelden und Ihren Anteilsbesitz nachweisen. Bitte setzen Sie sich zeitgerecht mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung, um eine ordnungsgemäße Anmeldung gewährleisten zu können.

Die Gesellschaft stellt für Ihre Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Sie können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen und Ihre Stimmrechte ausüben.

Eine börsenotierte Gesellschaft kann gemäß § 3 Abs 4 Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung idgF (COVID-19-GesV) vorsehen, dass die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in einer virtuellen Hauptversammlung nur durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen kann. Da das HV-Portal die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht, sind keine besonderen Stimmrechtsvertreter notwendig.

Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht bis spätestens 09. November 2021, 16.00 Uhr (MEZ) an einer der in der Einberufung genannten Adressen der Gesellschaft einlangen. 

Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der Hauptversammlung mit dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter des IVA, Dr. Michael Knap, unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at. Im Falle der Bevollmächtigung von Herrn Dr. Knap ist die Vollmacht an die Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben. In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt.

Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte*n bis spätestens 09. November 2021, 16.00 Uhr (MEZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen: 

  • per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99,
  • per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at,  wobei die Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen ist, 
  • per SWIFT an RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 „HV RBI“ angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt „ISIN AT0000606306“ im Text angeben oder
  • per Post oder Boten an Raiffeisen Bank International AG, c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien. 

Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär*innenrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ)

Die außerordentliche Hauptversammlung wird bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 auf unserer Internetseite öffentlich übertragen.

Nein. Die Stimmabgabe per Brief ist nicht möglich. Für die Stimmrechtsausübung benützen Sie bitte das vorgesehene HV-Portal oder erteilen Sie einer dritten Person eine Vollmacht.

Nein, es werden keine an die außerordentliche Hauptversammlung gerichteten Fragen vorab beantwortet oder veröffentlicht.

  • Sie können Ihr Auskunfts- und Rederecht während der außerordentlichen Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben (über die Schaltfläche "Frage einreichen"), als auch 
  • Fragen unter telefonischer Hinzuschaltung in Echtzeit in der außerordentlichen Hauptversammlung stellen (über die Schaltfläche "Wortmeldung einreichen"). 
  • Ferner können Sie Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@anmeldestelle.at übermitteln. 

Sie können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden. Die Fragen können solange gestellt werden, bis der Sitzungsleiter den Frage-Antwort-Prozess abschließt. 

Sie sind berechtigt, in der außerordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). 

Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt. 

Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionär*innenrechte über das HV-Portal sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.

Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln. Diese Vorschläge werden auf Verlangen zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf unserer Website zugänglich gemacht. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionär*innenrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionäre*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. 

Die Anträge müssen in Textform spätestens am 29. Oktober 2021 der Gesellschaft entweder

  • per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99, 
  • per E-Mail anmeldung.rbi@anmeldestelle.at, oder 
  • an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugehen. 

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der außerordentlichen Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. 

Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Es wird eine simultane Übersetzung von der deutschen in die englische Sprache angeboten.

Bitte kontaktieren Sie uns via Servicehotline unter +43 (0) 1 3750 215 17 täglich von 09.00-17.00 Uhr (MEZ) oder per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at.

Alle wichtigen Termine finden Sie hier:

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der außerordenlichen Hauptversammlung vor, auf dividendenberechtigten Stammaktien wird eine Dividende in der Höhe von EUR 0,75 je Stammaktie ausgeschüttet.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 17. November 2021 über Ihre Depotbank.

Im HV-Portal finden Sie im unteren Abschnitt des Portals eine detaillierte Anleitung. Falls Sie offene Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline unter +43 (0) 1 3750 215 17 täglich von 09.00-17.00 Uhr (MEZ) oder per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at.

Nach Einlangen der Depotbestätigung werden die Zugangsdaten für das HV-Portal per E-Mail an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet.

Für die Benützung des HV-Portals benötigen Sie die entsprechenden Zugangsdaten. Voraussetzung für den Erhalt der Zugangsdaten zur Anmeldung im HV-Portal ist die zeitgerechte Übermittlung der Depotbestätigung. Diese muss spätestens am 05. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ) bei der Gesellschaft eingehen.

Eine Passwortsperre nach mehrmaliger Falscheingabe ist nicht möglich, es kann auch kein eigenes Passwort vergeben werden. Bitte entnehmen Sie die Zugangsdaten aus der Ihnen zugesendeten E-Mail.

Die RBI AG und ihre Partner arbeiten auf höchsten Sicherheitsstandards, um die Sicherherheit in der Verbindung zu gewährleisten. Dazu nutzen wir eine spezielle Verschlüsselungstechnologie. Weiters ist unser Partner Link Market Services vom TÜV Hessen ISO 9001:2015 zertifiziert. Ihre Daten werden bei uns mit höchster Vertraulichkeit behandelt.

Falls es zu einem Abbruch kommt, prüfen Sie zuerst Ihre Internetverbindung. Versuchen Sie, die Seite mit der Taste "F5" auf Ihrer Tastatur neu zu laden.

Sie können einfach den Tab oder die Internetseite schließen.

Bei technischen oder organisatorischen Fragen zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich entweder telefonisch an die Hotline unter+43 (0) 1 3750 215 17 täglich von 09.00-17.00 Uhr (MEZ) oder per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at wenden.

Eine direkte Zuschaltung in die außerordentliche Hauptversammlung ist nicht möglich. Sie können Ihre Wortmeldung über die Schaltfläche „Wortmeldung anmelden“ im HV-Portal anmelden. Ein(e) Mitarbeiter*in ruft Sie zurück und danach werden Sie telefonisch in Echtzeit in die außerordentliche Hauptversammlung weitergeleitet.