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Globe and hook

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigst gestellten Fragen der Hauptversammlung 2022

Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG findet am Donnerstag, den 31. März 2022 um 10.00 Uhr (MESZ) im Hilton Vienna Park, Am Stadtpark 1, 1030 Wien, Österreich, statt. Die diesjährige Hauptversammlung wird als „hybride“ Versammlung abgehalten. Die Aktionär*innen haben die Möglichkeit, entweder physisch am Ort der Hauptversammlung anwesend zu sein oder virtuell mittels Fernteilnahme und Fernabstimmung teilzunehmen.

Ja, die Aktionär*innen können frei entscheiden, ob sie physisch oder virtuell an der Hauptversammlung teilnehmen. Die physische Teilnahme am Ort der Hauptversammlung ist jedoch nur vorbehaltlich der Einhaltung der am Tag der Hauptversammlung geltenden Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 möglich.

Die physische Teilnahme ist ausschließlich unter Einhaltung der am Tag der ordentlichen Hauptversammlung geltenden Bestimmungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 möglich. Die Gesellschaft wird ab dem 23. März 2022 Informationen hinsichtlich allfälliger Zutrittsvoraussetzungen aufgrund geltender COVID-19-Bestimmungen auf der Internetseite (www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2022) bereitstellen. Weiters werden auf der Internetseite spätestens am 23. März 2022 Informationen über die bei der Veranstaltung zur Verhinderung von Covid-19 vorgesehenen Schutz- und Hygienemaßnahmen veröffentlicht.

Ja, für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär*innenrechte müssen Sie sich fristgerecht anmelden und Ihren Anteilsbesitz nachweisen. Bitte setzen Sie sich zeitgerecht mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung, um eine ordnungsgemäße Anmeldung gewährleisten zu können. 

Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens 29. März 2022, 16.00 Uhr, an einer der in der Einberufung genannten Adressen der Gesellschaft einlangen.Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der ordentlichen Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben. In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. 

Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens 29. März 2022, 16.00 Uhr, an einer der in der Einberufung genannten Adressen der Gesellschaft einlangen.Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär*innenrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 21. März 2022, 24.00 Uhr (MEZ).

Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich übertragen.

Nein, es werden keine an die Hauptversammlung gerichteten Fragen vorab beantwortet oder veröffentlicht. 

Virtuell teilnehmende Aktionär*innen können ihr Auskunfts- und Rederecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben. Sie können sich selbst auch durch akustische und optische Zweigweg-Verbindung (mit Hilfe von Webcam und Mikrofon) in Echtzeit mittels Videozuschaltung an die Hauptversammlung wenden, um Fragen zu stellen bzw. einen Redebeitrag abzugeben. Ferner können Aktionär*innen während der Hauptversammlung ihre Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@anmeldestelle.at übermitteln. Die Aktionär*innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden. Die Fragen können solange gestellt werden, bis der Vorsitzende den Frage-Antwort-Prozess abschließt.

Jede*r Aktionär*in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Virtuell teilnehmende Aktionär*innen können ihr Antragsrecht über das HV-Portal ausüben. Der Zeitpunkt, bis zu welchem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt.

Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. März 2022 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Die ordentliche Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Wir bieten simultane Übersetzung von der deutschen in die englische Sprache an. Zudem stehen für die Dauer der gesamten Hauptversammlung Dolmetscher für die Gebärdensprache zur Verfügung.

Übermitteln Sie mehrere Depotbestätigungen (zum Beispiel aufgrund mehrerer Aktiendepots, welche auf Ihren Namen lauten), so erhalten Sie auch dementsprechend viele Zugangsdaten (jeweils Stimmkarten-Nummer und Zugangspasswort) für das HV-Portal. Sie können sich mit diesen Zugangsdaten über verschiedene Internetbrowser bzw. Browsertabs im HV-Portal mehrfach anmelden. Sofern Sie Stimmrechte und sonstige Aktionär*innenrechte, für die Ihnen mehrere Zugangsdatenkombinationen vorliegen, ausüben möchten, empfiehlt die Gesellschaft je Zugangsdatenkombination die Nutzung eines gesonderten Internetbrowsers. Gerne können Sie uns via Servicehotline unter +43 (0) 1 3750 215-17 von Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr oder per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at kontaktieren.

Alle wichtigen Termine finden Sie hier: www.rbinternational.com/de/investoren/finanzkalender

Den virtuell teilnehmenden Aktionär*innen steht für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionär*innenrechte ab dem Nachweisstichtag (21. März 2022, 24.00 Uhr (MEZ)) das unter der Internetseite www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2022 erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionär*innen werden daher jene Aktionär*innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind.

Im HV-Portal finden Sie im unterem Abschnitt des Portals eine detaillierte Anleitung. Falls Sie offene Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline unter +43 (0) 1 3750 215-17 von Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr.

Nach Einlangen der Depotbestätigung werden die Zugangsdaten für das HV-Portal per E-Mail an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet.

Für die Nutzung des HV-Portals benötigen Sie die entsprechenden Zugangsdaten. Voraussetzung für die Zusendung der Zugangsdaten zur Anmeldung im HV-Portal ist die zeitgerechte Übermittlung der Depotbestätigung. Diese muss spätestens am 28. März 2022, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einlangen.

Eine Passwortsperre nach mehrmaliger Falscheingabe ist nicht möglich, es kann auch kein eigenes Passwort vergeben werden. Bitte entnehmen Sie die Zugangsdaten aus der Ihnen zugesendeten E-Mail. 

Wollen Sie ihre Frage(n) mittels Videozuschaltung in Echtzeit in der ordentlichen Hauptversammlung stellen, so müssen Sie dies im HV-Portal während der Hauptversammlung über die Schaltfläche „Wortmeldung anmelden“ der Gesellschaft mitteilen. Im sich öffnenden Fenster ist unter der Rubrik Videozuschaltung eine E-Mail-Adresse einzutragen, auf welche Sie aktuell Zugriff haben. Von einem/einer Mitarbeiter*in der Gesellschaft erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse ein E-Mail mit einem Internet-Link zu einem Videokonferenzprogramm und weiteren Hinweisen. Nachdem das Videokonferenzprogramm über den Internet-Link durch Sie gestartet wurde, werden Sie von einem/einer Mitarbeiter*in der Gesellschaft im virtuellen Aktionär*innenwarteraum der Hauptversammlung begrüßt. Es wird dann überprüft, ob die Bild- und Tonübertragungsqualität für eine Videozuschaltung in Echtzeit in der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung ausreichend ist. Wenn dies der Fall ist, wird der Versammlungsleiter Ihre Hinzuschaltung an geeigneter Stelle anordnen.

Die Gesellschaft und ihre Partner arbeiten auf höchsten Sicherheitsstandards, um die Sicherherheit in der Verbindung zu gewährleisten. Dazu nutzt sie eine spezielle Verschlüsselungstechnologie. Weiters ist der Partner der Gesellschaft Link Market Services GmbH vom TÜV Hessen ISO 9001:2015 zertifiziert. Ihre Daten werden bei uns mit höchster Vertraulichkeit behandelt.

Falls es zu einem Abbruch kommt, prüfen Sie zuerst Ihre Internetverbindung. Versuchen Sie, die Seite mit der Taste "F5" auf Ihrer Tastatur neu zu laden. 

Sie können einfach den Tab oder die Internetseite schließen.

Bei technischen oder organisatorischen Fragen zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich entweder telefonisch an die Hotline unter +43 (0) 1 3750 215-17 von Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr oder per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at.

Die Informationen über die bei der Veranstaltung zur Verhinderung von Covid-19 vorgesehenen Schutz- und Hygienemaßnahmen („Schutz- und Hygienekonzept“) werden ab spätestens 23. März 2022 in einer ständig aktualisierten Fassung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Es könnte am Tag der Hauptversammlung eine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske einer bestimmten Schutzklasse für die gesamte Dauer der Hauptversammlung bestehen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die im Zeitpunkt der Hauptversammlung geltenden einschlägigen Bestimmungen für die Teilnahme

Zum Schutz der physisch teilnehmenden Personen findet keine Bewirtung am Veranstaltungsort statt.