Frequently asked questions
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einberufung bzw. der Teilnahmeinformation auf unserer Website.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Jahreshauptversammlung 2023
- Anmeldung und Teilnahme
- HV-Portal für die virtuelle Teilnahme
- Technische Fragen
Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG findet am Donnerstag, den 30. März 2023 um 10.00 Uhr (MESZ) im Hilton Vienna Park, Am Stadtpark 1, 1030 Wien, Österreich, statt. Die diesjährige Hauptversammlung wird als „hybride“ Versammlung abgehalten. Die Aktionär:innen haben die Möglichkeit, entweder physisch am Ort der Hauptversammlung anwesend zu sein oder virtuell mittels Fernteilnahme und Fernabstimmung teilzunehmen.
Ja, die Aktionär:innen können frei entscheiden, ob sie physisch oder virtuell an der Hauptversammlung teilnehmen.
Ja, für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte müssen Sie sich fristgerecht anmelden und Ihren Anteilsbesitz nachweisen. Bitte setzen Sie sich zeitgerecht mit Ihrer depotführenden Bank in Verbindung, um eine ordnungsgemäße Anmeldung gewährleisten zu können.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens 28. März 2023, 16.00 Uhr (MESZ), an einer der in der Einberufung genannten Adressen der Gesellschaft einlangen.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der ordentlichen Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@computershare.de. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben. In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens 28. März 2023, 16.00 Uhr (MESZ), an einer der in der Einberufung genannten Adressen der Gesellschaft einlangen.
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 20. März 2023, 24.00 Uhr (MEZ).
Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich übertragen.
Nein, es werden keine an die Hauptversammlung gerichteten Fragen vorab beantwortet oder veröffentlicht.
Virtuell teilnehmende Aktionär:innen können ihr Auskunfts- und Rederecht während der Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben. Sie können sich selbst auch durch akustische und optische Zweigweg-Verbindung (mit Hilfe von Webcam und Mikrofon) in Echtzeit mittels Videozuschaltung an die Hauptversammlung wenden, um Fragen zu stellen bzw. einen Redebeitrag abzugeben.
Ferner können Aktionär:innen während der Hauptversammlung ihre Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@computershare.de übermitteln. Die Aktionär:innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Frageformular verwenden. Physisch teilnehmenden Aktionär:innen wird im Rahmen der Hauptversammlung vor Ort ein entsprechendes Wortmeldeformular verteilt. Die Fragen können solange gestellt werden, bis der Vorsitzende den Frage-Antwort-Prozess abschließt.
Jede:r Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). Virtuell teilnehmende Aktionär:innen können ihr Antragsrecht über das HV-Portal ausüben. Der Zeitpunkt, bis zu welchem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekündigt.
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 21. März 2023 der Gesellschaft entweder per Telefax an +49 89 30903 74675, per E-Mail an antrag.rbi@computershare.de oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Die ordentliche Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Wir bieten simultane Übersetzung von der deutschen in die englische Sprache an. Zudem stehen für die Dauer der gesamten Hauptversammlung ein:e Dolmetscher:in für die Gebärdensprache zur Verfügung.
Alle wichtigen Termine finden Sie hier: www.rbinternational.com/de/investoren/finanzkalender
TDen virtuell teilnehmenden Aktionär:innen steht für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte ab dem Nachweisstichtag (20. März 2023, 24.00 Uhr (MEZ)) das unter der Internetseite www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2023 erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Für die Nutzung des HV-Portals benötigen Sie Zugangsdaten, die ab dem Nachweisstichtag angefordert werden können. Voraussetzung für die Zusendung der Zugangsdaten ist die zeitgerechte Übermittlung der Depotbestätigung. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt auch gleichzeitig als Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung.
Übermitteln Sie mehrere Depotbestätigungen (zum Beispiel aufgrund mehrerer Aktiendepots, welche auf Ihren Namen lauten) für die virtuelle Teilnahme, so erhalten Sie auch dementsprechend viele Zugangsdaten (jeweils Stimmkarten-Nummer und Zugangspasswort) für das HV-Portal. Sie können sich mit diesen Zugangsdaten über verschiedene Internetbrowser bzw. Browsertabs im HV-Portal mehrfach anmelden. Sofern Sie Stimmrechte und sonstige Aktionärsrechte, für die Ihnen mehrere Zugangsdatenkombinationen vorliegen, ausüben möchten, empfiehlt die Gesellschaft je Zugangsdatenkombination die Nutzung eines gesonderten Internetbrowsers.
Gerne können Sie uns via Servicehotline unter +49 89 30903 6389 von Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de kontaktieren.
Im HV-Portal finden Sie im unteren Abschnitt des Portals eine detaillierte Anleitung. Falls Sie offene Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Hotline unter +49 89 30903 6389 von Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr.
Die Zugangsdaten können ab dem Nachweisstichtag, 20. März 2023, 24.00 Uhr (MEZ) angefordert werden. Nach Einlangen der Depotbestätigung werden die Zugangsdaten für das HV-Portal per E-Mail an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet. Nähere Informationen zur Anforderung der Zugangsdaten finden Sie in den Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die virtuelle Teilnahme.
Für die Nutzung des HV-Portals müssen Sie die entsprechenden Zugangsdaten anfordern. Voraussetzung für die Zusendung der Zugangsdaten zur Anmeldung im HV-Portal ist die zeitgerechte Übermittlung der Depotbestätigung. Diese muss spätestens am 27. März 2023, 24.00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einlangen.
Ja, eine Passwortsperre erfolgt, sofern das Passwort fünf Mal falsch eingegeben wurde. Zur Aufhebung der Sperrung wenden Sie sich bitte telefonisch an die Hotline unter +49 89 30903 6389 von Montag bis Freitag (außer feiertags) von 09.00 - 17.00 Uhr.
Wollen Sie ihre Frage(n) mittels Videozuschaltung in Echtzeit in der ordentlichen Hauptversammlung stellen, so müssen Sie dies im HV-Portal während der Hauptversammlung über die Schaltfläche „Wortmeldung anmelden“ der Gesellschaft mitteilen. Im sich öffnenden Fenster ist unter der Rubrik Videozuschaltung eine E-Mail-Adresse einzutragen, auf welche Sie aktuell Zugriff haben. Von einem/einer Mitarbeiter:in der Gesellschaft erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse ein E-Mail mit einem Internet-Link zu einem Videokonferenzprogramm und weiteren Hinweisen. Nachdem das Videokonferenzprogramm über den Internet-Link durch Sie gestartet wurde, werden Sie von einem/einer Mitarbeiter:in der Gesellschaft im virtuellen Aktionär:innenwarteraum der Hauptversammlung begrüßt. Es wird dann überprüft, ob die Bild- und Tonübertragungsqualität für eine Videozuschaltung in Echtzeit in der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung ausreichend ist. Wenn dies der Fall ist, wird der Versammlungsleiter Ihre Hinzuschaltung an geeigneter Stelle anordnen.
Die Gesellschaft und ihre Partner arbeiten auf höchsten Sicherheitsstandards, um die Sicherherheit in der Verbindung zu gewährleisten. Dazu nutzt sie eine spezielle Verschlüsselungstechnologie. Weiters ist der Partner der Gesellschaft Computershare Deutschland GmbH & Co. KG vom ISO 9001:2015 und ISO 27001 zertifiziert. Ihre Daten werden bei uns mit höchster Vertraulichkeit behandelt.
Falls es zu einem Abbruch kommt, prüfen Sie zuerst Ihre Internetverbindung. Versuchen Sie, die Seite mit der Taste "F5" auf Ihrer Tastatur neu zu laden.
Sie können einfach den Tab oder die Website schließen.
Bei technischen oder organisatorischen Fragen zur Nutzung des HV-Portals können Sie sich entweder telefonisch an die Hotline unter +49 89 30903 6389 von Montag bis Freitag (außer Feiertags) von 09.00 - 17.00 Uhr oder per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de wenden.