John Carlson
Head of Group Investor Relations
Wien, 22. September 2026. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat heute auf Antrag der Raiffeisen Bank International AG (RBI) und ihrer russischen Tochter AO Raiffeisenbank ein Versäumungsurteil gegen Rasperia Trading Limited (Rasperia) erlassen und diese zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von ca. EUR 3,15 Milliarden verpflichtet. Der Erlassung des Versäumungsurteils ist eine Konsistenzprüfung durch das zuständige Gericht vorangegangen, bei der das Tatsachenvorbringen für begründet und zulässig befunden wurde. Sollte Rasperia innerhalb von vier Wochen keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, erlangt es Rechtskraft. Die RBI würde dann in einem nächsten Schritt bei der FMA als zuständige Sanktionsbehörde einen Antrag auf Freigabe der österreichischen Vermögenswerte der Rasperia stellen, um ihren Schadenersatzanspruch zu vollstrecken.
Diese Vermögenswerte, die aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren sind, bestehen aus 28,5 Millionen STRABAG SE-Aktien sowie Dividenden für die Geschäftsjahre ab 2021 und einer Barausschüttung aus der Kapitalherabsetzung der STRABAG SE im März 2024.
Die RBI handelt im Einklang mit dem europäischen Sanktionsrecht und in enger Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden.
„Wir tragen gegenüber den Aktionärinnen und Aktionären der Raiffeisen Bank International die Verantwortung, gegen den in Russland entstandenen Schaden wirksam vorzugehen. Das heutige Urteil ist dabei ein wichtiger Schritt“, kommentierte Michael Höllerer, Vorstandsvorsitzender der RBI, das heutige Urteil.
Group Investor Relations
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